Gewinnspiele
Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Getränke König GmbH auf Instagram und Facebook. Die allgemeinen Bedingungen gelten für alle Gewinnspiele. Darunter stehen die Regeln der jeweiligen Aktion. Mit Ihrer Teilnahme erkennen Sie diese Bedingungen an.
1. Veranstalter
Veranstalter ist die
Getränke König GmbH
Gewerbegebiet 1, 86759 Wechingen
E-Mail: koenig@getraenke-koenig.de
2. Keine Verbindung zu Instagram, Facebook und Meta
Die Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook oder der Meta Platforms, Inc. und werden von diesen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner für alle Fragen zum Gewinnspiel ist ausschließlich die Getränke König GmbH. Mit der Teilnahme stellen Sie Instagram, Facebook und Meta von jeder Haftung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel frei.
3. Teilnahme
Teilnehmen dürfen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Getränke König GmbH und ihre Angehörigen. Die Teilnahme ist kostenlos und hängt nicht von einem Einkauf ab. Wie Sie teilnehmen und bis wann, steht bei der jeweiligen Aktion.
Teilen, Liken oder das Markieren anderer Personen sind keine Bedingung für die Teilnahme.
4. Ausschluss und Löschung von Beiträgen
Wir behalten uns vor, Kommentare zu löschen und nicht zu werten, die
- beleidigend, diskriminierend, sexistisch, rassistisch, gewaltverherrlichend oder sonst anstößig sind,
- die Rechte Dritter verletzen oder
- Werbung enthalten.
Wer gegen diese Bedingungen verstößt oder die Teilnahme manipuliert, zum Beispiel über mehrere oder gefälschte Profile, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Das gilt auch nachträglich. Ein bereits zugesprochener Gewinn kann dann zurückgefordert werden.
5. Gewinn und Benachrichtigung
Was es zu gewinnen gibt und wie die Gewinnerin oder der Gewinner ermittelt wird, steht bei der jeweiligen Aktion. Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt, getauscht oder auf andere Personen übertragen werden.
Wir benachrichtigen die Gewinnerin oder den Gewinner nach dem Ende der Aktion über eine Antwort auf den Kommentar oder eine Direktnachricht auf dem jeweiligen Kanal. Meldet sich die Person nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Wie es dann weitergeht, steht bei der jeweiligen Aktion.
Wichtig: Wir fragen Sie nie nach Passwörtern, Bankdaten oder einer Zahlung. Nachrichten von Profilen, die sich als Getränke König ausgeben und so etwas verlangen, stammen nicht von uns.
6. Vorzeitige Beendigung und Änderungen
Wir können ein Gewinnspiel ganz oder teilweise vorzeitig beenden oder ändern, wenn es aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
7. Haftung
Für technische Störungen bei Instagram oder Facebook, zum Beispiel nicht angezeigte oder verlorene Kommentare, haften wir nicht.
8. Datenschutzhinweise
8.1 Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten im Gewinnspiel ist die Getränke König GmbH (Kontakt unter Punkt 1). Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter info@camehl-consulting.de.
8.2 Welche Daten wir verarbeiten
Ihren Profilnamen und Ihren Kommentar auf Instagram oder Facebook. Wenn Sie gewinnen, zusätzlich Ihren Namen und die Angaben, die wir für die Übergabe des Gewinns brauchen.
8.3 Zweck und Rechtsgrundlage
Wir verarbeiten die Daten, um das Gewinnspiel durchzuführen, die Gewinnerin oder den Gewinner zu ermitteln, zu benachrichtigen und den Gewinn zu übergeben (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Zum Nachweis sichern wir die Kommentare am Ende der Aktion.
Ihren Namen oder ein Foto von Ihnen veröffentlichen wir nur, wenn Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
8.4 Speicherdauer
Wir löschen die Daten, sobald das Gewinnspiel vollständig abgewickelt ist, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8.5 Keine Werbung, keine Weitergabe
Wir nutzen die Daten nicht für Werbung und geben sie nicht an Dritte weiter, außer das ist für die Übergabe des Gewinns nötig.
8.6 Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Mehr dazu und zur Verarbeitung durch Instagram und Facebook lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen davon unberührt.
Stand: Oktober 2026
Aktion „Wie heißt er?“ – Namen für unser Winkemännchen in Dinkelsbühl
Vor unserem Markt in Dinkelsbühl steht ein aufblasbares Winkemännchen. Wir suchen einen Namen für ihn. Es gelten die allgemeinen Bedingungen oben und zusätzlich diese Regeln.
Zeitraum
Montag, 26. Oktober 2026, ab Veröffentlichung des Beitrags, bis Sonntag, 8. November 2026, 23:59 Uhr. Später eingehende Vorschläge werden nicht berücksichtigt.
So nehmen Sie teil
Schreiben Sie Ihren Namensvorschlag als Kommentar unter den Aktionsbeitrag auf dem Instagram-Profil oder der Facebook-Seite von Getränke König.
- Je Person und Kanal zählt der erste Vorschlag.
- Stehen mehrere Namen in einem Kommentar, zählt der zuerst genannte.
- Nicht gewertet werden Namen realer Personen sowie Marken- und Produktnamen anderer Unternehmen.
Auswahl
Das Team des Getränke-König-Marktes in Dinkelsbühl wählt gemeinsam mit dem Marketing der Getränke König GmbH den Namen aus, der am besten zum Winkemännchen und zum Markt passt. Kriterien sind Originalität, Freundlichkeit und wie gut sich der Name merken lässt. Haben mehrere Personen den ausgewählten Namen vorgeschlagen, wird unter ihnen gelost.
Gewinn
Ein Einkaufsgutschein über 50 Euro, einlösbar im Getränke-König-Markt in Dinkelsbühl. Der Gutschein wird im Markt übergeben. Es gibt einen Gewinn.
Wenn sich niemand meldet
Meldet sich die Gewinnerin oder der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen, wird unter den übrigen Personen gelost, die denselben Namen vorgeschlagen haben. Gibt es keine, wählt die Jury einen anderen Namen aus den Vorschlägen.
Nutzung des Namens
Mit Ihrem Vorschlag räumen Sie der Getränke König GmbH das Recht ein, den Namen ohne Vergütung zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen, zum Beispiel auf einem Namensschild, in sozialen Medien, auf der Website und in der Werbung. Das gilt auch, wenn der Name nicht ausgewählt wird oder mehrere Personen ihn vorgeschlagen haben.